Schneedruckschäden

Aushängezeitraum: 17.02.2006 - 30.06.2300

Alle Waldbesitzer, welche Schneedruckschäden haben, können diese am Gemeindeamt melden, damit der Schaden durch eine Schadenskommission bewertet werden und beim Katastrophenfonds eingereicht werden kann. Ab einem Totalschaden (=zusammenhängende Schadensfläche mit weniger als 60 % Überschirmung) von 0,30 ha gibt es die Möglichkeit einer Entschädigung aus dem Katastrophenfonds.