Aushängezeitraum: 30.10.2005
Die Frau Bundesminister für Gesundheit und Frauen hat mit Datum 21.10.2005 eine Verordnung zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest erlassen. Diese Verordnung ist mit 22.10.2005 in Kraft getreten und soll vorläufig bis 15.12.2005 in Geltung bleiben.
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Bundesgesetzblatt: 384. Verordnung vom 21. Oktober 2005(Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest)
Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Melk
Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Yspertal .
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