Borkenkäfer - Massenvermehrung

Aushängezeitraum: 19.08.2003

Die extrem heißtrockene Witterung während der letzten Wochen hat auch im Bezirk Melk zu Massenvermehrungen von Borkenkäfern geführt. Insbesondere sind Fichtenbestände durch den Buchdrucker und Kupferstecher bedroht. Gemäß § 43 Forstgesetz haben die Waldeigentümer ihr Augenmerk auf die Gefahr des Auftretens von Forstschädlingen zu richten und Wahrnehmungen über eine gefahrdrohende Vermehrung von Forstschädlingen umgehend der Behörde zu melden. Bei einen sehr hohen Schadholzanfall sind negative Auswirkungen auf den Holzmarkt nicht auszuschließen.

Zur Vermeidung einer Katastrophe, bei der auch bislang völlig gesunde Waldbestälnde primär von Käfermassen befallen und zum Absterben gebracht werden können, sind Sofortmaßnahmen durch die Waldbesitzer unbedingt erforderlich. Ein weiteres Ausbreiten der Befallsherde ist durch Bekämpfungsmaßnahmen, die auch das Forstgesetz verpflichtend vorschreibt, zu vermeiden.

Von Käfer befallene Stämme sind rechtzeitig zu fällen und raschest aufzuarbeiten. Können sie nicht sofort aus dem Wald entfernt und dem Verarbeiter zugeführt werden, sind sie zu entrinden bzw. durch sonstige Maßnahmen wirksam bekämpfungstechnisch zu behandeln. Bei allfälligem Verbrennen der Äste und der Rinde ist auf die erhöhte Feuersgefahr zu achten.

Die Lagerung befallener Hölzer außerhalb des Waldes ist ausdrücklich nur nach chemischer oder mechanischer Bekämpfung (Entrinden, Spritzen mit Stammschutz-mitteln) gestattet.

Dipl.-Ing. S a u t n e r, OFR