Waldbrandgefahr

Aushängezeitraum: 17.04.2007

Seit einigen Tagen ist eine VERORDNUNG DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT MELK in Kraft. In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Melk sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Verordnung der BH Melk