BH Melk - Informationsschreiben Wasserknappheit

Veröffentlichungsdatum13.08.2026Lesedauer1 Minute
Ein Wasser, das ins Wasser spritzt

Informationsschreiben Wasserknappheit diverser Gewässerstrecken, insbesondere Donau, Erlauf, Pielach, Ybbs, wasserrechtliches Verfahren

Sehr geehrte Damen und Herren!
Insbesondere angesichts der dramatisch niedrigen Wasserstände in den Gewässerstrecken Aggsbach, Donau, Erlauf, Mank, Melk, Sierning, Pielach, Weitenbach, Ybbs, kleine Ysper und Ysper ergeht das gegenständliche Informationsschreiben der Bezirkshauptmannschaft Melk als örtlich zuständige Wasserrechtsbehörde.


Informationsschreiben über Wasserknappheit bei Fließgewässern
Wie allseits bekannt sind die Pegelstände der Gewässer im Bezirk Melk so niedrig wie nie und ist die Situation für die Gewässerökologie in den Flüssen und Bächen daher als äußerst problematisch einzustufen.

Es ist daher umso wichtiger aufmerksam zu machen, dass Wasserentnahmen aus Fließgewässern – wenn überhaupt – ausnahmslos nur auf Grund bestehender, aufrechter wasserrechtlicher Bewilligungen im Sinne des § 9 Wasserrechtsgesetzes 1959 zulässig sind.

Leider werden immer wieder konsenslose Wasserentnahmen aus Fließgewässern mit Pumpen (vor allem für Bewässerungszwecke) festgestellt. Abgesehen davon, dass jeder entnommene Liter Wasser im Gerinne der leidenden Gewässerökologie fehlt, stellen derartige konsenslose Wasserentnahmen einen im Sinne des § 137 Abs.2 Wasserrechtsgesetzes 1959 strafrechtlich verfolgbaren Tatbestand, der mit einer Geldbuße von bis zu 14.530 € geahndet werden kann und durch die Bezirkshauptmannschaft Melk bei entsprechender Meldung auch konsequent nachgegangen wird, dar.

Der zulässige Gemeingebrauch der Gewässer, wie z. B Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen von Hand bleibt davon selbstverständlich unberührt.

Es ergeht daher der dringende Appell Wasserentnahmen aus Fließgewässerstrecken einzustellen und Beeinträchtigungen der Gewässer möglichst zu vermeiden.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Melk wird ersucht diese Information samt Appell in geeigneter Form (Gemeinde-homepage, Soziale Medien, etc..) zu veröffentlichen.

Herzlichen Dank!